Mustereinwendung – individuelle Einwendung
Warum ist es wichtig, jetzt eine Einwendung zu erheben?
Das rechtsstaatliche Verfahrensrecht sieht eine Beteiligung der Bürger*innen vor und gibt diesen die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren.
Sie können bis einschließlich Freitag, 2. Oktober 2020 mit Ihren schriftlichen Einwendungen beim Regierungspräsidium Tübingen Ihre Ansprüche geltend machen.
(Diese Hinweise sind übernommen vom „bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL„)
Anschrift:
Regierungspräsidium Tübingen Referat 24 Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen
Wer bis dahin keine Einwendungen erhebt, kann später keine Rechte mehr geltend machen.
Wer keine Einwendung erhebt ist mit der vorgelegten Planung so einverstanden!
Das wiederum bedeutet: ohne Einspruch wird ein späterer Schadensausgleich für Wertverluste am Eigentum, verlorene Lebensqualität oder andere immaterielle und materielle Güter schwer durchsetzbar!
Jeder Bürger/in ab 7 Jahren kann und darf widersprechen!
Das ist das demokratische Recht – und wer sich darüber ärgert, was „die Politik“ macht, sollte davon Gebrauch machen. Gerade diejenigen, die jetzt in eben diesem kindlichen Alter sind, WERDEN mit der B27-neu leben müssen, obwohl die im Gutachten zurate gezogenen (!) Shell-Studie besagt, dass der Individualverkehr ab 2030 abnehmen wird: „Der Pkw-Bestand in Deutschland wird 2022 mit rund 45,2 Millionen seinen Höhepunkt erreichen, um dann langsam abzunehmen.“
Widerspruch muss persönlich begründet sein
Ein Widerspruchsformular wäre das Einfachste. Das geht aber nicht – weil der Widerspruch persönlich und die Einschränkung, die man durch eine Maßnahme erfährt, personenbezogen sein muss.
Das bündnis nachhaltige mobilität STEINLACHTAL hat Anregungen und einen Leitfaden zum Widerspruch gegen die „B27 – Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren“ vorbereitet
Wir sind keine Verkehrs-Fachleute, keine Juristen, keine Politiker. Aber wir wollen nicht hinnehmen, dass über unsere Köpfe entschieden wird, nur „weil das Verfahren nun einmal so ist“.