Aus dem Jahr 1934 stammt unsere Straßenverkehrsordnung, damals bekannt unter Reichs-StVO.
Die Nationalsozialisten wollten mit der „Volksmotorisierung“ den Verkehr und damit die deutsche Wirtschaftskraft steigern.
Es galt das Recht des Stärkeren. Fußgänger und Radler hatten sich dem Verkehrsfluss unterzuordnen. Dieser Grundsatz durchzieht als Geist bis heute unsere Verkehrsordnung, auch wenn in der heutigen Verkehrsordnung von „gegenseitiger“ Rücksichtnahme zu lesen ist. In dem Regelwerk geht es immer noch durchgängig darum, „Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs“ möglichst zu vermeiden. Ohne besonderen Grund geht das nicht. Und „wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen“.
Eine entscheidende Änderung ist erst dann zu erwarten, wenn nicht der Schnellste und Stärkste, sondern der Langsamste und Schwächste zum entscheidenden Kriterium wird.
Beispiel Amsterdam
Amsterdam plant zuerst für Fußgänger und Radler. In den Niederlanden gilt die Rechtsphilosophie: Recht hat zuerst einmal der Schwächere. Fährt ein Auto einen Fußgänger oder Radfahrer an, wird zunächst angenommen, dass Letztere richtig gehandelt haben. Wird ein Kind unter 14 Jahren verletzt, muss der Autofahrer fast immer haften. So ist es Praxis in den Niederlanden. Die Stärkeren nehmen viel Rücksicht auf die Schwächeren, der Verkehr wird dadurch langsamer und sicherer. Und damit wiederum wird Radeln und Flanieren attraktiver, jedenfalls in den Städten.
Vorreiter Berlin mit dem Berliner Mobilitätsgesetz
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/
Berlin soll mobiler, sicherer und klimafreundlicher werden. In einer wachsenden Millionenstadt wie Berlin gelingt das nur, wenn alle Verkehrsmittel – also Bus, Bahn, Fahrrad, Auto, Fußverkehr – mit ihren Stärken berücksichtigt werden. Dem Umweltverbund von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil er sehr effizient bei den benötigten Flächen ist. Dafür schafft das Mobilitätsgesetz eine Grundlage, die alle Interessen in den Blick nimmt. Dies ist einmalig in Deutschland.