Der Schnellste und  Stärkste oder der Langsamste und Schwächste? Kriterien für ein neues Mobilitätsgesetz

Der Schnellste und Stärkste oder der Langsamste und Schwächste? Kriterien für ein neues Mobilitätsgesetz

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Aus dem Jahr 1934 stammt unsere Straßenverkehrsordnung, damals bekannt unter Reichs-StVO.

Die Nationalsozialisten wollten mit der „Volksmotorisierung“ den Verkehr und damit die deutsche Wirtschaftskraft steigern.

Es galt das Recht des Stärkeren. Fußgänger und Radler hatten sich dem Verkehrsfluss unterzuordnen. Dieser Grundsatz durchzieht als Geist bis heute unsere Verkehrsordnung, auch wenn in der heu­ti­gen Ver­kehrs­ord­nung von „ge­gen­sei­ti­ger“ Rück­sicht­nah­me zu lesen ist. In dem Regelwerk geht es immer noch durchgängig darum, „Be­schrän­kun­gen und Ver­bo­te des flie­ßen­den Ver­kehrs“ mög­lichst zu ver­mei­den. Ohne besonderen Grund geht das nicht. Und „wer zu Fuß geht, muss die Geh­we­ge be­nut­zen“.

Eine entscheidende Änderung ist erst dann zu erwarten, wenn nicht der Schnells­te und Stärks­te, son­dern der Lang­sams­te und Schwächs­te zum entscheidenden Kriterium wird.

Beispiel Amsterdam

Ams­ter­dam plant zu­erst für Fuß­gän­ger und Rad­ler. In den Nie­der­lan­den gilt die Rechts­phi­lo­so­phie: Recht hat zu­erst ein­mal der Schwä­che­re. Fährt ein Au­to ei­nen Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer an, wird zu­nächst an­ge­nom­men, dass Letz­te­re rich­tig ge­han­delt ha­ben. Wird ein Kind un­ter 14 Jah­ren ver­letzt, muss der Au­to­fah­rer fast im­mer haf­ten. So ist es Pra­xis in den Nie­der­lan­den. Die Stär­ke­ren neh­men viel Rück­sicht auf die Schwä­che­ren, der Ver­kehr wird da­durch lang­sa­mer und si­che­rer. Und da­mit wie­der­um wird Ra­deln und Fla­nie­ren at­trak­ti­ver, je­den­falls in den Städ­ten.

Vorreiter Berlin mit dem Berliner Mobilitätsgesetz
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/

Berlin soll mobiler, sicherer und klimafreundlicher werden. In einer wachsenden Millionenstadt wie Berlin gelingt das nur, wenn alle Verkehrsmittel – also Bus, Bahn, Fahrrad, Auto, Fußverkehr – mit ihren Stärken berücksichtigt werden. Dem Umweltverbund von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil er sehr effizient bei den benötigten Flächen ist. Dafür schafft das Mobilitätsgesetz eine Grundlage, die alle Interessen in den Blick nimmt. Dies ist einmalig in Deutschland.