Meine Befürchtung:
Der B27-Ausbau von Bad-Sebastiansweiler bis Nehren führt dazu, dass Fahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit auf ungefähr doppelt so langer Strecke um Ofterdingen herum ohne Zeitgewinn, dafür mit mehr Krach und Gestank von A nach B kommen.
Doppelte Geschwindigkeit bedeutet mehr als doppelt so starken Lärm, die dann mühsam mit Schallschutzwänden wieder reduziert werden muss. Die Optik durch 14 Brückenbauwerke, sowie der höhere Dreckeintrag sind da noch gar nicht benannt.
Am 19. April hat das RP Tübingen im Rathaus in Mössingen das Planfeststellungsverfahren vorgestellt.
Der Text dazu in der öffentlichen Anküdigung im Amtsblatt Mössingen ist für den interessierten Laien nich leicht verständlich verfasst.
Der Text ist zu finden auf der Seite des RP-Tübingen und hier:
Hier der Text des RP Tübingen aus dem Mössinger Amtsblatt:
B27 Bodelshausen(L389) – Nehren (L394); Ortsumfahrung Ofteringen
Die Straßenbauverwaltung plant die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens für den zweispurigen Ausbau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren.
Der geplante Ausbau beginnt nordöstlich von Bodelshausen an dem bereits ausgebauten Streckenabschnitt, führt östlich an Bad Sebastiansweiler und westlich an Bästenhardt vorbei und mündet mit einer östlichen Ortsumfahrung von Ofteringen in den bereits ausgebauten Streckenabschnitt bei Dußlingen. Im Bereich von Ofterdingen erfolgt ein Neubau der B27 um den Ofterdinger Berg und Endelberg herum.
Das Vorhaben ist nach §37 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Referat 24, Regierungspräsidium Tübingen, führt vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über den Inhalt und Umfang der voraussichtlich gemäß §6 UVPG beizubringenden Unterlagen durch.
Vor der Unterrichtung gibt Referat 24, Regierungspräsidium Tübingen, dem Träger des Vorhabens sowie den nach §19 UVwG zu bteiligenden Behörden Gelegenheit zu einer gemeinsamen Besprechung über Art und Umfang der Unterlagen, die sich auch auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblichen Fragen erstrecken soll (sog. Scoping-Termin). Die Besprechung ist öffentlich und findet statt am Donnerstag, 19. April 2018, 09.00-12.00 Uhr, Rathaus Mössingen, Sitzungssaal (1. Stock), Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen.
Die Öffentlichkeit hat das Recht, als Zuhörer beim Termin anwesend zu sein. Sie wird hiermit vom Termin benachrichtigt. In erster Linie handelt es sich jedoch um einen Termin zwischen den Behörden und den nach §19 Abs. 3 UVwG weiteren Hinzugezogenen, in dem Reichweite und Umfang der zu fertigenden umweltbezogenen Untersuchungen besprochen werden. Soweit es um betroffene Privatbelange geht, muss auf das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verwiesen werden, da im Rahmen des Scoping-Termins vorgebrachte Einwendungen im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
gez. Greifenstein
Regierungspräsidium Tübingen